Fremdkapitalgeber haben eine Forderung in Höhe der vergebenen Mittel gegenüber dem Unternehmen. Sie werden allerdings nicht Miteigentümer des Unternehmens. Im Kreditvertrag können jedoch bestimmte Sicherheiten festgelegt werden, die dem Fremdkapitalgeber bei Zahlungsschwierigkeiten zustehen. Ebenso können bestimmte Informationspflichten des Kreditnehmers beschrieben werden.
Gläubiger wollen ihr Kreditausfallrisiko so weit möglich reduzieren und stellen deshalb gewisse Anforderungen an Unternehmen. Streben Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer beispielsweise eine Bankfinanzierung an, müssen sie ihren Bedarf klar begründen und ausweisen. Die Banken stützen sich für die Kreditvergabe auf eine Bonitätsprüfung, die meist auf einen Businessplan abstellt.